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💰 Zuschuss

Heimat-Werkstatt

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
Sie können die Fördermittel weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune oder Organisation bei Vorhaben, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse zu Fragen der lokalen Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region bringen. Sie erhalten die Förderung sowohl für neue Begegnungen sowie den Austausch und die Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten von Menschen, die sich bereits in einer Region verwurzelt fühlen, als auch für Gemeinschaftsprojekte für jene, für die der Identifikationsprozess mit einer neuen Umgebung und gegebenenfalls mit einer neuen Sprache oder Kultur gerade erst begonnen hat. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aberEUR10.000. Die Förderhöhe muss mindestensEUR1.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG