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💰 Zuschuss

Richtlinie „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUmit Betriebsstätte im festgelegten Fördergebiet.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert
Geförderte Vorhaben müssen auf dem Gebiet der Gemeinden und Gemeindeverbänden Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Stadt Mönchengladbach umgesetzt we
Ausschließlich für die Fördertatbestände nach Nummer 2.1 und Nummer 2.2 erfasst das Fördergebiet auch den Kreis Euskirchen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 60%

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Rheinischen Revier auf Grundlage derEFRE/JTF-RahmenrichtlinieNRWbei der Bewältigung des Strukturwandels durch die digitale und grüne Transformation Ihrer Geschäftsmodelle und Prozesse. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Fördergebiet sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg und Stadt Mönchengladbach sowie für TransformConsult und Transformationsexpert:in auch der Kreis Euskirchen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Den Zuschuss für Personalausgaben für Transformationsexpertinnen und Transformationsexperten erhalten Sie als Pauschale, die von der Verwaltungsbehörde für dasEFRE/JTF-ProgrammNRWfestgelegt wird. Reichen Sie Ihren Antrag bitte über dasEFRE-Online-Portal ein. Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG