Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage derEFRE/JTF-RahmenrichtlinieNRWbei Vorhaben zur Stärkung von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus in den 3 Themenbereichen „Nachhaltiger Tourismus – Wirtschaft“, „Intakte Natur – ganzheitlicher Tourismusansatz“ und „Kultur – touristischer Pull-Faktor“. Sie erhalten die Förderung für bevorzugt in Kooperationen durchgeführte Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von Ihrem Vorhaben normalerweise zwischen 40 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten. Als Kommune, die sich in der Haushaltssicherung befindet, und als Trägerverein einer Biologischen Station, Träger eines Naturparks, Stiftung mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverband, die oder der Vorhaben im Bereich Naturtourismus umsetzt, können Sie einen Zuschuss von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über dasSubmission Toolzu festgelegten Einreichungsterminen bei der InnovationsförderagenturNRW(IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über dasEFRE-Online-Portal bei der InnovationsförderagenturNRWstellen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG