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💰 Zuschuss

NRW-Patent-Validierung

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Gemäß Artikel 9 Absätze 2-4 der Verordnung (EU) 2021/1060 können Vorhaben über dasEFRE/JTF-ProgrammNRW2021–2027 gefördert werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung, der Nicht
Gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/1060 ist sicherzustellen, dass Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren haben, klimaverträgl

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung auf Grundlage derEFRE/JTF-RahmenrichtlinieNRWbei Vorhaben zur Steigerung der Anwendungsreife Ihrer Erfindungen und ihrer anwendungsorientierten Validierung. Dazu gehört sowohl die Erstellung einesproof-of-conceptsals auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen. Die Förderung erfolgt in 2 Phasen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Vorhaben Reichen Sie Ihren Antrag bitte über dasEFRE-Online-Portal bei der InnovationsförderagenturNRWein. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor Antragstellung durch die InnovationsförderagenturNRWberaten lassen. Einen Antrag für Phase 2 können Sie bereits circa 3 Monate vor Ende des Durchführungszeitraums der Phase 1 stellen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG