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💰 Zuschuss

Start-up Transfer.NRW

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Gemäß Artikel 9 Absätze 2-4 der Verordnung (EU) 2021/1060 können Vorhaben über dasEFRE/JTF-ProgrammNRW2021–2027 gefördert werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung, der Nicht
Gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/1060 ist sicherzustellen, dass Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren haben, klimaverträgl

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung auf Grundlage derEFRE/JTF-RahmenrichtlinieNRW, wenn Sie Gründerinnen und Gründer bei der Weiterentwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu unternehmerischer Reife unterstützen – von der Grundlagenforschung über die am Markt orientierte Forschung und Entwicklung bis hin zur Gründung eines Unternehmens. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf wissensintensiven Gründungen ohne Einengung auf Spitzentechnologie. Dazu gehören sowohl innovative Dienstleistungen als auch technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie Vorhaben, die soziale Innovationen adressieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedochEUR270.000 je Vorhaben bei einer Laufzeit von maximal 24 Monaten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über dasSubmission Toolzu festgelegten Einreichungsterminen bei der InnovationsförderagenturNRW(IN.NRW) ein. Einreichungsfristen sind jeweils der 31.1. und der 31.7. eines Jahres, der letzte Einreichungstermin ist der 31.7.2026. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über dasEFRE-Online-Portal bei der InnovationsförderagenturNRWstellen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG