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🏦 Kredit

Aquakultur und Fischwirtschaft – Betriebsmittel

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
office@rentenbank.de
📞
+49 69 2107-700
📞
+49 69 2107-6459
📞
069 2107-700
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www.rentenbank.de

Zielgruppen

jugendkulturregional

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als Unternehmen mit dem Kredit „Aquakultur und Fischwirtschaft – Beriebsmittel“ bei der Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zuEUR10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Als junge Unternehmerin/junger Unternehmer der Aquakultur und Fischerei unter 41 Jahren erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsbonus, wenn Sie als Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft tätig sind. Sie können die Fördermaßnahme mit anderen Fördermitteln kombinieren, allerdings nicht mit Förderungen für Leasing-Verträge. Ihren Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind
•Unternehmen, die dieKMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
•Nicht gefördert werden
•Die Darlehen aus diesem Programm können Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 717/20141)enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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