Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Stadt, Kreis und Gemeinde, wenn Sie Heimat-Preise ausloben und verleihen. Die Förderung erhalten Sie für Preise, mit denen Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat gewürdigt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für die Auslobung des Preises beträgt für kreisangehörige KommunenEUR5.000, kreisfreie KommunenEUR15.000 und KreiseEUR10.000. Sie können die Heimat-Preise einmal im Jahr vergeben. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG