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💰 Zuschuss

Heimat-Preis Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturseniorensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Stadt, Kreis und Gemeinde, wenn Sie Heimat-Preise ausloben und verleihen. Die Förderung erhalten Sie für Preise, mit denen Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat gewürdigt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für die Auslobung des Preises beträgt für kreisangehörige KommunenEUR5.000, kreisfreie KommunenEUR15.000 und KreiseEUR10.000. Sie können die Heimat-Preise einmal im Jahr vergeben. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG