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💰 Zuschuss

Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Sie können die Fördermittel weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten und Initiativen, mit denen die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen gestärkt wird. Sie erhalten die Förderung für lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten finden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aberEUR50.000. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG