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💰 Zuschuss

Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendmigrantenregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalens vertretenen Verbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die in den Integrationsagenturen beschäftigten Integrationsfachkräfte, ausgenommen bereits vor dem 1. Januar 2018 beschäftigte Integrationsfachkräfte, verfügen über mindestens einen Bachelor-Abschluss
Über die Vergleichbarkeit der Abschlüsse sowie Ausnahmen entscheidet das für Integration zuständige Ministerium im Einzelfall. Anträge sind in Abstimmung mit der zuständigen Koordinatorin oder dem zus

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie zusammen mit der Aufgabenplanung bis spätestens zum 30.11. für das folgende Jahr an die Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 36 – Kompetenzzentrum für Integration.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG