Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie zusammen mit der Aufgabenplanung bis spätestens zum 30.11. für das folgende Jahr an die Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 36 – Kompetenzzentrum für Integration.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG