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💰 Zuschuss

Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendmigrantenregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind im Land Nordrhein-Westfalen ansässige Migrantenselbstorganisationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Maßnahmen müssen vorrangig auf die Situation der Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland und nicht auf die Umstände in den Herkunftsländern ausgerichtet sein. Gefördert werden können M
Weitere Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass die Migrantenselbstorganisation
a) in das Vereinsregister inNRWeingetragen oder eine landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung eines eingetragenen Vereins ist, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten. Sie erhalten eine Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Arnsberg. Die Antragsfrist wird für jede neue Förderphase rechtzeitig bekanntgegeben. Es wird empfohlen, das Online-Portal zu nutzen. Wenn Sie Ihren Antrag digital übermittelt haben, müssen Sie ihn zusätzlich per Post einreichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG