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💰 Zuschuss

Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes und Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten im Bereich Naturschutz (Richtlinien investiver Naturschutz – Managementpläne)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt für investive Maßnahmen des Naturschutzes und Grunderwerb von Offenlandflächen, Wald- und sonstigen Flächen sind
Antragsberechtigt für Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten sind Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
5.1 Die Maßnahmen müssen in den in Nummer 3 genannten Fördergebieten durchgeführt werden. Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die öffentlich-rechtlichen beziehungsweise privatrechtlichen Vor
5.1.2 Der Grunderwerb nach Nummer 2.2 ist nur dann förderfähig, wenn er im Zusammenhang mit einem Projekt erfolgt und die Ausgaben des Grundstücksankaufs maximal 10 Prozent der zuschussfähigen Gesamta

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten planen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist von Ihrem Vorhaben abhängig. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000. Für Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts beträgt die Bagatellgrenze EUR 12.500. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG