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💰 Zuschuss

Förderung von Familienberatungsstellen

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
4.1 Geförderte Einrichtungen müssen ihre Beratungsarbeit auf der Grundlage freiwilliger Inanspruchnahme und ohne Erhebung eines Leistungsentgelts leisten, soweit nicht Ansprüche gegen andere Kostenträ
4.2 Allgemeines

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Familienberatungsstellen bei der Beschäftigung von Fachkräften und von Sekretariatskräften. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgesetzt. Ihren Antrag richten Sie bis spätestens zum 1.11. für das folgende Kalenderjahr an den zuständigen Landschaftsverband Rheinland (LVR). Wenn Sie eine Beratungsstelle neu einrichten wollen, stellen Sie Ihren Antrag spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG