Förderung von Familienberatungsstellen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Familienberatungsstellen bei der Beschäftigung von Fachkräften und von Sekretariatskräften. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgesetzt. Ihren Antrag richten Sie bis spätestens zum 1.11. für das folgende Kalenderjahr an den zuständigen Landschaftsverband Rheinland (LVR). Wenn Sie eine Beratungsstelle neu einrichten wollen, stellen Sie Ihren Antrag spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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