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💰 Zuschuss

Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Im Rahmen der GAK sind antragsberechtigt:
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss
Sie müssen Ihr Vorhaben auf mindestens 5 Jahre anlegen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion aus selbstständiger Arbeit im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG