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💰 Zuschuss

Soziale Innovation (ESF+ 2021–2027)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
esf@stmas.bayern.de
📞
089 126101
📞
021/1060
🔗
www.esf.bayern.de
🔗
www.esf-bavaria.de

Zielgruppen

behindertefraueninternationalsozial

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sozial-innovative Projekte, die der Entwicklung und dem Test innovativer, neuer, besserer, wirksamerer oder effizienterer Lösungen, Produkte, Services, Organisationen, Modelle oder der Gewinnung neuer sozialer Beziehungen und Partner dienen. Im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen werden Projekte gefördert, die den aktuellen besonderen Bedürfnissen und Handlungsbedarfen auf Basis der sozio-ökonomischen Analyse des Freistaats Bayern entsprechen. Sie bekommen die Förderung für ein Pilot- oder Modellprojekt, wenn es sich thematisch folgenden Aktionen des bayerischenESF+-Programms zuordnen lässt: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe desESF+-Zuschusses können Sie dem jeweiligen Förderaufruf entnehmen. Die Antragstellung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die mindestens einmal im Jahr im Internet veröffentlicht werden. Im 1. Schritt reichen Sie bitte Ihren Projektvorschlag zu einem bestimmten Stichtag ausschließlich elektronisch über das OnlineportalESFBavaria 2021 ein. Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, zuständig. Bei positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, einen vollständigen Antrag über das OnlineportalESFBavaria 2021 einzureichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, vor allem Sozialpartner, soziale Unternehmen, Träger aus dem Privatsektor un
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nähere Informationen zu den Teilnehmenden der Projekte ist dem jeweiligen Aufruf zu entnehmen.
•Den Teilnehmenden ist eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung auszustellen. Diese muss Information über Inhalte, Bestandteile und Dauer des Kurses, den die Teilnehmenden absolviert, und ggf. abgeleg

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Europäischer Sozialfonds Plus 2021–2027 Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftsch

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
esf@stmas.bayern.de
📞
089 126101
📞
021/1060
🔗
www.esf.bayern.de
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www.esf-bavaria.de

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