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💰 Zuschuss

Betriebliche Weiterbildung (ESF+ 2021–2027)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

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Datenstand: Vor 20 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 40%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
esf@stmas.bayern.de
📞
089 126101
📞
021-2027
🔗
www.esf-bavaria.de
🔗
www.esf.bayern.de

Zielgruppen

forschungfraueninternationalmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftMobilität & LogistikProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte, die Arbeitskräften, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Unternehmen bei der Fortführung des Betriebs und bei der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel helfen und Weiterbildungsdefizite infolge der Corona-Pandemie abbauen. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe desESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der Kosten externer dritter Dienstleister, die die Qualifizierung durchführen. Ihren Antrag reichen Sie mindestens 2 Monate vor Beginn des Projekts ausschließlich über das InternetportalESFBavaria 2021 ein. Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, zuständig. Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, vor allem freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildun
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind beispielsweise EDV-Grundkurse, Sprachkurse ohne Berufsbezug sowie Projekte, die der Entwicklung, dem Vertrieb oder der Verkaufsförderung eigener Produkte, Leistun
•Den Teilnehmenden ist eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung auszustellen. Diese muss Information über Inhalte, Bestandteile und Dauer des Kurses, den die Teilnehmenden absolviert haben, undggf.abg
•Wenn eine offizielle Prüfung (z.B.IHK-Zertifizierungo.ä.) abgelegt wurde, ist eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zu erteilen, die Aussagen über abgelegte Prüfungen, das Erreichen undggf.eines h
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Kontakt

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esf@stmas.bayern.de
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089 126101
📞
021-2027
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www.esf-bavaria.de
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www.esf.bayern.de

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