Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Bergbäuerin oder Bergbauer bei der Umsetzung unterschiedlicher Maßnahmen für Ihre Alm-/Alp- und Heimweidewirtschaft. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG