Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 60%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen. Schwerpunkte der Förderung sind: Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme und soll 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme nicht überschreiten. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Als Gemeinde richten Sie Ihren Antrag zunächst an die zuständigen Regierungen. Nach der Ermittlung des Förderbedarfs treffen diese eine Vorauswahl für die Einplanung in das Jahresprogramm. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stellt die Programmvorschläge der Regierungen zu jährlichen Landesprogrammen zusammen und gibt sie bekannt. Die Regierungen teilen Ihnen den jeweiligen Förderrahmen mit und fordern Sie unter angemessener Fristsetzung zur Einreichung der noch erforderlichen Bewilligungsanträge und -unterlagen auf. Antragsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Städtebauförderung in Bayern erfolgt im Rahmen folgender Programme:
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Ähnliche Programme
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