Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt die Integration in Arbeit von Menschen mit Asylhintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen. Sie bekommen die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften, die in den Phasen Akquise, Beratung und Betreuung, Vermittlung sowie Nachsorge mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Zielgruppe, (möglichen) Unternehmen als Arbeitgeber und Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partnern zusammenarbeiten. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens ausschließlich in elektronischer Form perE-Mailan das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Bitte nehmen Sie mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Kontakt auf, bevor Sie einen Antrag stellen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG