Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Jobbegleiter

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger, die entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung über einen längeren Zeitraum durchgeführt haben (beispielsweise Kommunen).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt die Integration in Arbeit von Menschen mit Asylhintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen. Sie bekommen die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften, die in den Phasen Akquise, Beratung und Betreuung, Vermittlung sowie Nachsorge mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Zielgruppe, (möglichen) Unternehmen als Arbeitgeber und Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partnern zusammenarbeiten. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens ausschließlich in elektronischer Form perE-Mailan das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Bitte nehmen Sie mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Kontakt auf, bevor Sie einen Antrag stellen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG