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💰 Zuschuss

Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

migrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen eines Modellprojekts Alphabetisierungskurse, die Sie für Asylbewerbende, Geduldete und anerkannte Asylbewerbende mit einem Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern von unter 2 Jahren anbieten. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent Ihrer förderfähigen pauschalierten Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Kursbeginn in schriftlicher Form oder online über das Bayernportal an die Regierung von Niederbayern.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG