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💰 Zuschuss

Europäische territoriale Zusammenarbeit (INTERREG V) in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Die Projektwirkung muss im Fördergebiet liegen. Informationen über die Abgrenzung der Fördergebiete können im Internet abgerufen werden.
Die Projektpartner müssen sich auf einen federführend zuständigen Partner („Leadpartner“) einigen. Dieser vertritt das Projekt nach außen, insbesondere gegenüber der programmverwaltenden Stelle („Verw
Für jedes INTERREG-V-Programm gelten spezifische Förderbedingungen und -inhalte.
Mit der Ausführung des Projekts darf vor Antragstellung nicht begonnen werden.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenoffen), Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz, Unternehmensfinanzierung | Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG