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💰 Zuschuss

Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucherinnen und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Werden Maßnahmen nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEGWG) durchgeführt, muss, unabhängig davon, ob als alleinige Maßnahme oder in Verbindung mit den
4.2 Die Wohnungen müssen nach der Modernisierung heute allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen. Eine Förderung ist jedoch auch zulässig, wenn diese Voraussetzung erst später im Rahmen eines Ge
4.3 Die Maßnahmen müssen nach öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen, insbesondere mietrechtlichen Vorschriften zulässig sein.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert Ihre Maßnahmen zur Modernisierung und Erneuerung von Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und ergänzende Zuschüsse. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind das normalerweise bis zu 60 Prozent, in Einzelfällen bis zu 75 Prozent vergleichbarer Neubaukosten. Die förderfähigen Kosten müssen je Wohnung mindestensEUR5.000 betragen. Die Höhe des ergänzenden Zuschusses „Basis“ beträgt bis zuEUR300,00 je Quadratmeter Wohnfläche. Für ein besonders nachhaltiges Vorhaben können Sie zusätzlich den Zuschuss „Nachhaltigkeit“ in Höhe von bis zuEUR200,00 je Quadratmeter Wohnfläche bekommen. Die ergänzenden Zuschüsse „Basis“ und „Nachhaltigkeit“ betragen jeweils maximal 25 Prozent des Darlehens. Die Höhe der Gesamtförderung (Darlehen und ergänzende Zuschüsse) darf 100 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der jeweiligen Bewilligungsstelle ein. Das sind die Regierungen, die Landeshauptstadt München und die Städte Augsburg und Nürnberg. Nach Entscheidung der Bewilligungsstelle über den Antrag wird dieser an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG