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💰 Zuschuss

Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse, die Baulastträger der genannten Straßen, selbstständigen Geh- und Radwege oder Radschnellwege sowie Umsteigepa
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Antragsteller
Der Antragsteller muss darlegen können, dass
• aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten das Vorhaben nur dann realisiert werden kann, wenn er staatliche Zuwendungen erhält (Muster 2 zu Art. 44 BayHO), und

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Vorhaben des kommunalen Straßen- und Brückenbaus. Sie bekommen die Förderung aus Mitteln des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) für den Bau oder Ausbau unter anderem von Aus Mitteln des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) bekommen Sie die Förderung für den Bau oder Ausbau von Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtförderung darf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreiten. Bevor Sie den Antrag stellen, muss das Vorhaben in die Förderdatenbank Straßenbau und in das Jahresprogramm aufgenommen worden sein. Ihren Antrag müssen Sie bis zum 1.9. des Vorjahres unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung stellen. Normalerweise sollen innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nach Verkehrsfreigabe für gleichartige Vorhaben desselben Straßenabschnitts keine weiteren Zuwendungen gegeben werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG