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💰 Zuschuss

Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Datenstand: Vor 20 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
ReferatF.4@stmwk.bayern.de
📞
089 21860
📞
089 21862800
🔗
www.esf-bavaria.de
🔗
www.esf.bayern.de

Zielgruppen

forschunginternationalkultursozial

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte zum Wissenstransfer von Hochschulen an vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die Vernetzung zwischen Hochschulen und den Unternehmen. Sie bekommen die Förderung für gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen und deren Beschäftigte innerhalb von Netzwerken und Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen. Durch den Wissenstransfer werden die Innovationspotenziale der Hochschulen für kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte zugänglich gemacht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für eine Dauer von normalerweise 3 Jahren. Die Höhe desESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Sie bekommen keine Förderung, wenn die förderfähigen Gesamtkosten Ihres Projekts unterEUR200.000 liegen. Als Antragstellende müssen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben erbringen. Ihren Antrag reichen Sie bitte ausschließlich elektronisch über das OnlineportalESFBavaria 2021 ein. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist für die Auswahl der Projekte zuständig. Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen in Bayern sowie die folgenden kirchlichen Hochschulen:
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Maßnahmen mit Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
•Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf maximal drei Jahre beschränkt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung höchstens zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Für die Verlängerun
•Projekte können in begründeten Fällen kostenneutral bis zu drei Monaten verlängert werden, sofern die Ergebnisse und Ziele bisher bewilligungsgerecht erreicht wurden.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Europäischer Sozialfonds Plus 2021–2027 Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftsc

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