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💰 Zuschuss

Gründungsstipendium SH

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
fischbach@wtsh.de
📞
0431 66666849
🔗
gruendungsstipendium-sh.de

Zielgruppen

forschungjugend

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie durch ein Stipendium, wenn Sie als Absolventin und Absolvent oder als Mitarbeiterin und Mitarbeiter aus einer Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung ein innovatives Geschäftsmodell entwickelt haben und ein Unternehmen gründen wollen (Pre-Seed-Phase). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt, wenn Sie Ihr Studium oder Ihre Berufsausbildung bereits beendet haben,EUR1.750,00 pro Monat. Noch studierende Mitglieder des Gründungsteams erhaltenEUR800,00 pro Monat. Sie können die Förderung für 8 Monate, im Einzelfall für bis zu 12 Monate erhalten. Zusätzlich können Sie erhalten: Außerdem wird Ihnen unentgeltlich ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt und Sie können Betreuungs- und Coaching-Angebote wahrnehmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-HolsteinGmbH.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die als Einzelpersonen oder als Gründungsteam mit bis zu 3 Personen ein Unternehmen in Schleswig-Holstein gründen wollen und ihren Wohn
•Studierende und Personen mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung können als Mitglied eines Gründungsteams gefördert werden, wenn mindestens eine weitere Person als Absolventin und Absolven
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie bereits die Gründung vollzogen oder nennenswerte Umsätze (regulär operative Geschäftstätigkeit) generiert haben.
•4.1. Unterstützt werden innovative, vorzugsweise technologie- oder wissensorientierte oder nachhaltige Geschäftsideen mit erkennbarem Marktvolumen (Produktion oder auf einer Dienstleistung basierende

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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fischbach@wtsh.de
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0431 66666849
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