F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Teilen:
Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@wtsh.de
📞
0431 666660
📞
0431 66666700
🔗
wtsh.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzungen von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung derCO2-Emissionen. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben und Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller ab. Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses Der Zuschuss kann für kleine Unternehmen um 20 Prozent, für mittlere Unternehmen um 10 Prozent sowie für Verbundvorhaben um weitere 15 Prozent erhöht werden, jedoch maximal bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Investitionen beträgt die Höhe des Zuschusses jedoch höchstensEUR2 Millionen je Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektvorschlag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-HolsteinGmbH(WTSH). Wenn Ihr Projektvorschlag positiv bewertet wird, werden Sie aufgefordert, einen Antrag über das Serviceportal des Landes einzureichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Investive Maßnahmen müssen zu einer Minderung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 30 Prozent führen oder zur Senkung oder Vermeidung von mindestens 30 Prozent des fossilen Energieverbrauchs
•4.2 Bei Antragstellung ist eine IST/SOLL-Analyse (Berechnung der Einsparpotentiale) in einem von einem Energieberater erstellten Einsparkonzept vorzulegen. Die Energieberaterinnen und -berater müssen
•4.3 Die Amortisationszeit des investiven Vorhabens muss ohne Inanspruchnahme einer Förderung insgesamt mehr als drei Jahre betragen, damit eine Förderung gewährt werden kann.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@wtsh.de
📞
0431 666660
📞
0431 66666700
🔗
wtsh.de

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Förderly – Daten basieren auf öffentlichen Informationen der Förderdatenbank des Bundes. Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.

Impressum·Datenschutz·Quellen