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💰 Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben vonKMU(EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@wtsh.de
📞
0431 666660
📞
0431 66666700
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wtsh.de
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Zielgruppen

forschungkulturregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) vor allem Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit dem Transfer-Bonus und dem HighTech-Bonus, wenn Sie Dienstleistungen und Beratungen von externen Dritten für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Der Technologietransfer kann zwischen Ihnen alsKMUund den beauftragten stattfinden. Sie bekommen die Förderung beispielsweise für folgende Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR15.000 und dürfen nicht mehr alsEUR75.000 betragen. Sie können die Förderung für insgesamt höchstens 3 Vorhaben bekommen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und über das Serviceportal des Landes an den vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beauftragten Projektträger Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-HolsteinGmbH(WTSH).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEUmit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•4.1 Alle Vorschläge für Fördervorhaben und alle Förderanträge werden durch die Bewilligungsbehörde (Ziff. 7.2) einer vorhabenspezifischen Bewertung unterzogen. Dabei werden folgende Auswahlkriterien h
•SoweitEFRE-Mittel zum Einsatz kommen, werden folgende ergänzende Kriterien herangezogen:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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