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💰 Zuschuss

Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 25%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@mllev.landsh.de
📞
0431 9880
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

internationalregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen, das landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitet und/oder vermarktet, bei Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Dies geschieht mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag liegt beiEUR750.000 je Investitionsvorhaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis zum 15.3. oder bis zum 30.9. eines Jahres beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten, erhalten Sie keine Förderung.
•4.1 Das Vorhaben muss in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
•4.2 Die Investitionen können auf den Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder auf die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung von te

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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poststelle@mllev.landsh.de
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0431 9880
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