Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten zum Aufbau von Plätzen für Teilnehmende im Freiwilligen Sozialen Jahr sowie zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximalEUR100,00 pro Monat und tatsächlich tätiger Freiwilliger/tätigem Freiwilligen (Teilnehmerpauschale). Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.6. eines Haushaltsjahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG