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💰 Zuschuss

Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie)

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@sozmi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9885416
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

jugendkulturmigrantenseniorensozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten zum Aufbau von Plätzen für Teilnehmende im Freiwilligen Sozialen Jahr sowie zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximalEUR100,00 pro Monat und tatsächlich tätiger Freiwilliger/tätigem Freiwilligen (Teilnehmerpauschale). Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.6. eines Haushaltsjahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Träger, die nach § 10Abs.1 Nr. 1 und 2 sowie nachAbs.2 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) in Schleswig-Holstein zugelassen sind.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Der Träger verfolgt gemeinnützige Ziele.
•4.2 Der Träger erbringt einen angemessenen Eigenanteil.
•4.3 Förderfähig sind nur Plätze in gemeinwohlorientierten Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendb

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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