Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Ihrem Einzelvorhaben zur Schaffung und zum Erhalt studentischen Wohnraums. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen und richtet sich unter anderem nach Notwendigkeit, Größe des Wohnheims, Anzahl der dort wohnenden Studierenden, Sanierungsbedarf, Effizienz. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme spätestens bis zum 31.3. des Jahres, in dem Sie das Projekt durchführen werden, an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)