Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Ihrem Einzelvorhaben zur Schaffung und zum Erhalt studentischen Wohnraums. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen und richtet sich unter anderem nach Notwendigkeit, Größe des Wohnheims, Anzahl der dort wohnenden Studierenden, Sanierungsbedarf, Effizienz. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme spätestens bis zum 31.3. des Jahres, in dem Sie das Projekt durchführen werden, an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG