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💰 Zuschuss

Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Bettina-Sabine.Kruse@im.landsh.de
📞
0431 9885050
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

kulturregionalsozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern fördern Projekte, die der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH) dienen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsloses Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar). Wenn Sie Leitprojekte durchführen, beträgt die Förderung normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sonstige Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Wenn Sie als Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“e.V.Maßnahmen durchführen, werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der beiEU, Bund, Ländern oder anderen beantragten Mittel zu 100 Prozent gefördert. Ihr Antrag muss eine Fördersumme von mindestensEUR10.000 umfassen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beziehungsweise an die Freie und Hansestadt Hamburg – Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation). Als kreisangehörige Gemeinde und Zweckverband reichen Sie Ihren Antrag über den Kreis ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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Bettina-Sabine.Kruse@im.landsh.de
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0431 9885050
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