Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Erbringung und Vermittlung medizinischer Hilfen für Menschen in Notlagen, die keinen regulären Zugang zum medizinischen Leistungssystem haben. Dies betrifft normalerweise Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis 4 Wochen vor Beginn des Haushaltsjahres, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG