Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als staatliche und nichtstaatliche Organisation bei regionalen Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sowie rückkehrvorbereitenden Maßnahmen. Die Förderung erhalten Sie im Bereich der Rückkehrberatung unter anderem für Die Förderung erhalten Sie bei Reintegrationsprojekten vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 1.12. des Vorjahres an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Sie erhalten die Bewilligung grundsätzlich für ein Kalenderjahr, bei einem Folgeantrag können Sie mit der Maßnahme vorzeitig beginnen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)