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💰 Zuschuss

Rückkehrberatung und Reintegration

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

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Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@im.landsh.de@im.landsh.de
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poststelle@im.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9882833
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www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

migrantenregionalsozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als staatliche und nichtstaatliche Organisation bei regionalen Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sowie rückkehrvorbereitenden Maßnahmen. Die Förderung erhalten Sie im Bereich der Rückkehrberatung unter anderem für Die Förderung erhalten Sie bei Reintegrationsprojekten vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 1.12. des Vorjahres an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Sie erhalten die Bewilligung grundsätzlich für ein Kalenderjahr, bei einem Folgeantrag können Sie mit der Maßnahme vorzeitig beginnen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind:
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Neben den haushaltsrechtlichen Bestimmungen sind folgende besondere Voraussetzungen zu erfüllen:
•4.1 Zuwendungen werden nur für Maßnahmen gewährt, die hauptsächlich in Schleswig-Holstein durchgeführt werden und deren Adressaten in Schleswig-Holstein wohnen oder ihren Sitz haben.
•4.2 Es werden nur solche Träger gefördert, die ein Controlling auf der Grundlage des aktuellen Rahmenkonzeptes durchführen und dieses Konzept anwenden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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