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💰 Zuschuss

Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen (Altlasten-Förderrichtlinien)

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
schriftgutstelle@mekun.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9887239
🔗
www.schleswig-holstein.de

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Abwehrmaßnahmen gegen die von Altlasten ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt Ihrer zuwendungsfähigen Aufwendungen. Die Bagatellgrenze richtet sich nach der Maßnahmenart und liegt zwischenEUR2.000 undEUR50.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte in zweifacher Ausfertigung an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind
•Sie erhalten die Förderung nur dann, wenn die altlastverdächtige Fläche im Altlastenkataster geführt, die Durchführung der Maßnahme von der zuständigen Behörde angeordnet oder die Verantwortlichkeit d
•Ihre Sanierungsmaßnahmen werden nur dann gefördert, wenn die Altlasten im Altlastenkataster aufgenommen worden sind und eine Gefährdungsabschätzung nach § 9 BBodSchG durchgeführt wurde.
•4.1 Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass mit der Durchführung des Vorhabens noch nicht begonnen worden ist.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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