Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Abwehrmaßnahmen gegen die von Altlasten ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt Ihrer zuwendungsfähigen Aufwendungen. Die Bagatellgrenze richtet sich nach der Maßnahmenart und liegt zwischenEUR2.000 undEUR50.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte in zweifacher Ausfertigung an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG