F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Teilen:
Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@jumi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9883704
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie in der Straffälligen- und der Opferhilfe als Bestandteil der sozialen Strafrechtspflege. Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage der jeweiligen Einzelrichtlinie unter anderem für folgende Projekte: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich nach der jeweiligen Einzelförderrichtlinie, die Sie Abschnitt III der Richtlinie entnehmen können. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. eines Jahres für das folgende Jahr beim Ministerium für Justiz und Gesundheit ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Sie als steuerbegünstigte Körperschaft, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, oder anderer geeigneter Anbieter als Träger.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der jeweiligen Einzelförderrichtlinie, Abschnitt III.
•4.1 Die Träger müssen ihren Sitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein haben. Träger, die ihren Sitz nicht in Schleswig-Holstein haben, müssen belegen, dass sich die Aufgaben und Maßnahmen nachweislich
•4.2 Eigenbeteiligungen sind getrennt auszuweisen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@jumi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9883704
🔗
www.schleswig-holstein.de

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Förderly – Daten basieren auf öffentlichen Informationen der Förderdatenbank des Bundes. Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.

Impressum·Datenschutz·Quellen