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💰 Zuschuss

Soforthilfen Flutkatastrophe Ostsee

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 75%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@ib-sh.de
📞
0431 99052745
📞
0431 99054530
🔗
www.ib-sh.de

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde, Kreis, Amt, Kommunalunternehmen oder Zweckverband bei der Reparatur von Schäden an Ihrer Infrastruktur, die durch die Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 beschädigt worden ist. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Schadenssumme muss im Einzelfall mindestensEUR10.000 sowie je Antragstellerin und Antragsteller mindestensEUR40.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die zu beseitigenden Schäden müssen in direktem ursächlichen Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom 19. bis 21. Oktober 2023 stehen.
•4.2 Die Wiederherstellung von touristischen Anlagen gemäß Ziffer 2 Satz 2 wird nur gefördert, wenn diese unter Beachtung der örtlichen Küstendynamik erfolgt. Dies gilt insbesondere für die Wiederherst
•Die Maßnahmen zur Wiederherstellung von Stränden, Strandwällen und Dünen wird nur gefördert, wenn die Schäden die touristische Nutzung erheblich beeinträchtigen. Im Rahmen der Antragstellung ist vom A

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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