Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 75%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde, Kreis, Amt, Kommunalunternehmen oder Zweckverband bei der Reparatur von Schäden an Ihrer Infrastruktur, die durch die Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 beschädigt worden ist. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Schadenssumme muss im Einzelfall mindestensEUR10.000 sowie je Antragstellerin und Antragsteller mindestensEUR40.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG