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💰 Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von digitalen Spielen

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@wtsh.de
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0431 666660
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0431 66666700
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wtsh.de
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dfoerdermittelantrag.dataport.de
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Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung von digitalen Spielen oder interaktiven Inhalten. Sie bekommen die Förderung für ein Vorhaben in jeweils einer der folgenden Entwicklungsstufen eines digitalen Spiels: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und digital über das Serviceportal des Landes an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-HolsteinGmbH(WTSH).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEUmit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
•4.1 Alle Förderanträge werden durch die Bewilligungsbehörde (Ziff. 7.2) einer vorhabenspezifischen Bewertung unterzogen. Dabei werden die folgenden Auswahlkriterien herangezogen:
•4.2 Das Vorhaben ist im Antrag hinsichtlich der Zielsetzung, des innovativen Ansatzes sowie der wirtschaftlichen Bedeutung für die weitere Unternehmensentwicklung darzustellen. Der Umfang, die Kostenp

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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