Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder Hochschule bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis. Sie erhalten die Förderung für Projekte an schleswig-holsteinischen Hochschulen, die sich mit Fragestellungen des Fachgebietes Energie und Klimaschutz befassen und in Kooperation mit Unternehmen aus Schleswig-Holstein durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent Ihrer Sach- und Personalausgaben. Als kleines Unternehmen erhalten Sie bis zu 90 Prozent, als junges Unternehmen, dessen Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, in einer Kooperation bis zu 95 Prozent. Für projektspezifische Investitionen in Geräte, die überEUR10.000 kosten, können Sie bis zu 100 Prozent erhalten. Ihre Gesamtförderung ist bis zu einem Höchstbetrag vonEUR175.000 möglich. Richten Sie Ihren Antrag bitte normalerweise zu einem Stichtag im Jahr, der im Internet bekanntgegeben wird, an die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-HolsteinGmbH(EKSH).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG