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💰 Zuschuss

HWT Energie und Klimaschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

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Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@eksh.org
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popp@eksh.org
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0431 9805800
📞
0431 9805888
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www.eksh.org

Zielgruppen

forschungjugend

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder Hochschule bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis. Sie erhalten die Förderung für Projekte an schleswig-holsteinischen Hochschulen, die sich mit Fragestellungen des Fachgebietes Energie und Klimaschutz befassen und in Kooperation mit Unternehmen aus Schleswig-Holstein durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent Ihrer Sach- und Personalausgaben. Als kleines Unternehmen erhalten Sie bis zu 90 Prozent, als junges Unternehmen, dessen Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, in einer Kooperation bis zu 95 Prozent. Für projektspezifische Investitionen in Geräte, die überEUR10.000 kosten, können Sie bis zu 100 Prozent erhalten. Ihre Gesamtförderung ist bis zu einem Höchstbetrag vonEUR175.000 möglich. Richten Sie Ihren Antrag bitte normalerweise zu einem Stichtag im Jahr, der im Internet bekanntgegeben wird, an die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-HolsteinGmbH(EKSH).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie sonstige mit selbstständiger Forschung betraute Hochschulmitglieder der Hochschulen des Landes.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•In dem Projekt sollen für das Land und seine Wirtschaft relevante Fragestellungen in Kooperation von Hochschule und Unternehmen bearbeitet werden. Die geplante Zusammenarbeit ist bei der Antragstellun
•Der Kooperationspartner soll seinen Sitz vorrangig in Schleswig-Holstein haben. Kooperationspartner können alle unternehmerisch tätigen Gesellschaften oder Personen sein, ebenso Körperschaften des öff
•Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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