Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein gewährt ausreisepflichtigen und ausreisewilligen Ausländerinnen und Ausländer Zuwendungen zur freiwilligen Ausreise und humanen Rückkehr. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Einzelreisenden einmalig bis zuEUR500,00. Zur Überbrückung zwischen Ankunft und Reintegration können weitereEUR300,00 gewährt werden. Bei Familien können Sie für jedes weitere Familienmitglied einen Zuschuss bis zuEUR150,00 erhalten, je Familie normalerweise jedoch maximalEUR1.500. Ihren Antrag stellen Sie bitte beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF). Als Person, für die nicht das LaZuF zuständig ist, richten Sie Ihren Antrag über die Kreise, Gemeinden und Ämter des Landes Schleswig-Holstein sowie über die Vereine, Verbände, Organisationen, Firmen und sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts an das LaZuF.
§ 1 Abs. 1 Nr
Richtlinie Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freiwillige