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💰 Zuschuss

Freiwillige Rückkehr (Reisebeihilfe)

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
ZentraleDEZ11@Lfa.landsh.de
📞
04321 9740
📞
04321 974111
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

migrantenregionalsozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt ausreisepflichtigen und ausreisewilligen Ausländerinnen und Ausländer Zuwendungen zur freiwilligen Ausreise und humanen Rückkehr. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Einzelreisenden einmalig bis zuEUR500,00. Zur Überbrückung zwischen Ankunft und Reintegration können weitereEUR300,00 gewährt werden. Bei Familien können Sie für jedes weitere Familienmitglied einen Zuschuss bis zuEUR150,00 erhalten, je Familie normalerweise jedoch maximalEUR1.500. Ihren Antrag stellen Sie bitte beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF). Als Person, für die nicht das LaZuF zuständig ist, richten Sie Ihren Antrag über die Kreise, Gemeinden und Ämter des Landes Schleswig-Holstein sowie über die Vereine, Verbände, Organisationen, Firmen und sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts an das LaZuF.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Ausreisewillige und Ausreisepflichtige, die sich in der Zuständigkeit einer schleswig-holsteinischen Ausländerbehörde befinden.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind vor allem Maßnahmen für Personen,
•Es können Maßnahmen nur insoweit berücksichtigt werden, wie deren zuwendungsfähigen Ausgaben nicht bereits an anderer Stelle abgerechnet werden.

Rechtsgrundlagen

§ 1 Abs. 1 Nr

Richtlinie Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freiwillige

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ZentraleDEZ11@Lfa.landsh.de
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