Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer im Handwerk. Sie bekommen die Förderung für die Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt als Basisförderung einmaligEUR7.500. Für die Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung beträgt die Höhe Ihres Zuschusses einmaligEUR2.500. Richten Sie bitte Ihren Antrag unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare oder per Online-Antrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG