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💰 Zuschuss

Förderung von Naturparks

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
naturparke@mekun.landsh.de
📞
0431 9887273
📞
0431 9887239
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als öffentliche Einrichtung oder Verein bei der Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparks. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für die Schaffung von barrierefreien Bereichen in Naturparks erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis zum 30.9. des jeweiligen Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Träger oder Mitglieder eines Naturparks in Schleswig-Holstein sind.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Außer den haushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 44LHOund die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften) müssen folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sein:
•4.1 Die beabsichtigten Maßnahmen müssen grundsätzlich mit dem Naturparkplan im Einklang stehen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung der Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele des Naturpark
•4.2 Die Nutzung, die Verkehrssicherheit und die Unterhaltung der Anlagen und Einrichtungen müssen durch den Träger des Naturparks oder geeignete andere Träger gesichert sein. Verkehrssicherungspflicht

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
naturparke@mekun.landsh.de
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0431 9887273
📞
0431 9887239
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www.schleswig-holstein.de

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