•Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss in einer Eigentümerversammlung eine Modernisierungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahme sowie die Einschaltung derIB.SHbeschließen.
•Die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft muss eine zentrale Rolle bei der Abwicklung übernehmen.
•Die interessierten Wohnungseigentümer müssen die Hausverwaltung zur Koordination der Finanzierung bevollmächtigen.
•In den letzten drei Jahren dürfen keine Hausgeldrückstände bestanden haben.