Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 75%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein fördert aus dem Kommunalen Investitionsfonds kommunale Infrastrukturinvestitionen durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Zuweisung. Sie erhalten ein Darlehen in Höhe von bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten. Das Darlehen muss sich im Einzelfall auf mindestensEUR80.000, die Zuweisung auf mindestensEUR50.000 belaufen. Den Antrag stellen Sie bitte bis zum 31.12. für Maßnahmen im folgenden Jahr beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Als kreisangehörige Gemeinde, Amt, Zweckverband und gemeinsames Kommunalunternehmen reichen Sie Ihren Antrag über die Landrätin/den Landrat ein. Als Anstalt des öffentlichen Rechts (einfaches Kommunalunternehmen) und Gesellschaft stellen Sie den Antrag über die Trägerkommune.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)