•DieEU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden.
•Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste derKfWBankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
•Von der Förderung ausgeschlossen sind gemeinnützige Organisationen.
•Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.