Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen des Tier- und Pflanzenartenschutzes, die der Erhaltung oder Wiedereinbürgerung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und der Erfüllung der Vorgaben des Artenhilfsprogramms dienen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird für jeden Fall einzeln festgesetzt. Bemessungsgrundlage sind Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG