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💰 Zuschuss

Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
schriftgutstelle@mekun.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9887239
🔗
www.schleswig-holstein.de

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen des Tier- und Pflanzenartenschutzes, die der Erhaltung oder Wiedereinbürgerung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und der Erfüllung der Vorgaben des Artenhilfsprogramms dienen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird für jeden Fall einzeln festgesetzt. Bemessungsgrundlage sind Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Außer den in § 44LHOund den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften müssen folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sein:
•4.1. Der Antrag soll spätestens am 30. September des laufenden Haushaltsjahres bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Im Antrag müssen die beabsichtigten Schutzmaßnahmen und genaue Angaben über
•4.2. Mittel Dritter, insbesondere derEUund des Bundes, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Bei Nichtbeantragung erfolgt eine fiktive Anrechnung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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