Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune oder Investorin oder Investor bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und eine Siedlungsstruktur mit einer Bandbreite von Gebäudetypen anbieten. Sie bekommen die Förderung für die Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzepts. Dazu gehören die Vorbereitung und Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplans oder auf sonstige Weise verbindlichen Bebauungskonzepts, der beziehungsweise das die in der Anlage genannten Qualitätskriterien berücksichtigt. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR50.000 der förderfähigen Kosten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Richtlinie Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 Wohnquartiere (NPW
Richtlinie Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten