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💰 Zuschuss

Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
📞
+49 4347 704-0
📞
+49 4347 704-116
📞
069/2023
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

forschunginternationalkulturregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Fischbestände, Gewässer und Fischerei in Schleswig-Holstein fördern. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für jede Einzelmaßnahme müssen mindestensEUR2.500 betragen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 28.2. und 31.8. eines Jahres an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
•4.1 Sofern Mittel der Fischereiabgabe gemäß Ziffer 2.2 dieser Richtlinie zur Kofinanzierung von Mitteln desEMFAFeingesetzt werden, so sind für die Höhe der Zuwendung und die Fördervoraussetzungen die
•Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren sowie die Vorlage des Verwendungsnachweises richten sich in diesen Fällen nach den genannten Richtlinien. Die in Ziffer 7.2 genannten Fristen für d

Rechtsgrundlagen

§ 44 Landeshaushaltsordnung

§ 29 Abs. 4 des

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