Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Fischbestände, Gewässer und Fischerei in Schleswig-Holstein fördern. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für jede Einzelmaßnahme müssen mindestensEUR2.500 betragen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 28.2. und 31.8. eines Jahres an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
§ 44 Landeshaushaltsordnung
§ 29 Abs. 4 des