Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und mit Landesmitteln bei der Durchführung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen. Sie bekommen die Förderung unter anderem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben zwischen 70 Prozent bis 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG