Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 70%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Gefördert werden der Bau und Ausbau von Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel im Hinblick auf Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, kann die Förderquote auf höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR7.500. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist das Vorhaben zur Aufnahme in ein Förderprogramm des für Verkehr zuständigen Ministeriums anzumelden. Nach der Aufnahme in das Förderprogramm richten Sie in der 2. Stufe Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare über die zuständige Niederlassung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) bis zum 1.8. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG