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💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@im.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9882833

Zielgruppen

jugend

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen des Katastrophenschutzes, um dessen Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erhalten und fortzuentwickeln. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Für Maßnahmen zur Förderung der Hilfeleistungsorganisationen wird auf Landesebene im Rahmen der institutionellen Förderung ein Festbetrag gewährt nach einem Verteilungsschlüssel, der einen Sockelbetrag sowie einen Betrag für jeden im Katastrophenschutzdienst tätigen Helfer und jede im Katastrophenschutzdienst tätige Einheit der privaten Hilfeleistungsorganisationen berücksichtigt. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 33 (Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz). Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Antragsfristen je nach Vorhaben:

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind öffentliche Trägerinnen des Katastrophenschutzes:
•sowie Landesverbände der Hilfeleistungsorganisationen als private Trägerinnen und Träger des Katastrophenschutzes:
•Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
•4.1. Zuwendungsvoraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen für die Ausbildung von Helferinnen und Helfern und für Übungen sind
•4.2. Zuwendungsvoraussetzungen für die Ausbildung der Führungskräfte sind,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@im.landsh.de
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0431 9880
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0431 9882833

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