Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen des Katastrophenschutzes, um dessen Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erhalten und fortzuentwickeln. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Für Maßnahmen zur Förderung der Hilfeleistungsorganisationen wird auf Landesebene im Rahmen der institutionellen Förderung ein Festbetrag gewährt nach einem Verteilungsschlüssel, der einen Sockelbetrag sowie einen Betrag für jeden im Katastrophenschutzdienst tätigen Helfer und jede im Katastrophenschutzdienst tätige Einheit der privaten Hilfeleistungsorganisationen berücksichtigt. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 33 (Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz). Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Antragsfristen je nach Vorhaben:
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG