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💰 Zuschuss

Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
📞
04347 7040
📞
04347 704116
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie beim landesweiten Ausbau leistungsfähiger, erschwinglicher und hochwertiger Glasfasernetze (FTTB/H) in bislang un- beziehungsweise unterversorgten Gebieten. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen sich mit mindestens 25 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen. Bitte beachten Sie: Die zuwendungsfähigen Kosten für externe Planungs- und Beratungsleistungen dürfen maximalEUR50.000 pro Gemeinde beziehungsweise maximalEUR200.000 pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifende Projekte betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Abteilung 4.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Kreise, kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Schleswig-Holstein. Begünstigte sind die Betreiber von Breitb
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Eine Zuwendung nach dieser Richtlinie kann nur bewilligt werden, wenn die jeweiligen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind:
•4.1. Mitverlegung von Leerrohren,
•4.2. Planungs- und Beratungsleistungen,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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