Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie beim landesweiten Ausbau leistungsfähiger, erschwinglicher und hochwertiger Glasfasernetze (FTTB/H) in bislang un- beziehungsweise unterversorgten Gebieten. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen sich mit mindestens 25 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen. Bitte beachten Sie: Die zuwendungsfähigen Kosten für externe Planungs- und Beratungsleistungen dürfen maximalEUR50.000 pro Gemeinde beziehungsweise maximalEUR200.000 pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifende Projekte betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Abteilung 4.
Richtlinie Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen
Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holstein